„Die Zahlen des Bundesfinanzministeriums machen ein weiteres Mal deutlich, dass eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 der einzig richtige Weg ist“, kommentierte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker die Veröffentlichung der offiziellen Abrechnung des Länderfinanzausgleichs durch das Bundesfinanzministerium (BMF) am Mittwoch (22.08.). Danach entfallen auch im ersten Halbjahr 2018 mehr als die Hälfte des Ausgleichsvolumens auf den Freistaat Bayern. Bayern ist damit nicht nur in absoluten Beträgen, sondern auch in der Pro-Kopf-Betrachtung der mit Abstand größte Zahler. „Die Solidarität unter den Bundesländern ist wichtig und richtig. Es kann aber nicht sein, dass Bayern seit mehr als 10 Jahren ununterbrochen mit Abstand größter Zahler im Länderfinanzausgleich ist. Durch die beschlossene Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird Bayern ab dem Jahr 2020 in einer Größenordnung von insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet - bayerisches Geld, das wir in Bayern gut investieren können“, fügte Füracker hinzu.
Die Zahlungen Bayerns im Länderfinanzausgleich lagen im 1. Halbjahr 2018 mit 3.314 Mio. € um 13,8 % über dem Vorjahreszeitraum. In der Pro-Kopf-Betrachtung entfallen in Bayern 255 € auf jeden Einwohner. Neben Bayern zählen noch Baden-Württemberg (1.936 Mio. € bzw. 176 € pro Einwohner), Hessen (943 Mio. € bzw. 151 € pro Einwohner) und Hamburg (124 Mio. € bzw. 68 € pro Einwohner) zu den Zahlerländern. Berlin ist sowohl in absoluten Zahlen als auch bei Pro-Kopf-Betrachtung erneut größter Empfänger (2.238 Mio. € bzw. 621 € pro Einwohner).
Bei Gesamtbetrachtung des Länderfinanzausgleichs mit dem diesem vorgeschalteten Umsatzsteuervorwegausgleich musste Bayern im 1. Halbjahr 2018 insgesamt sogar rund 4.740 Mio. € leisten.
Über den Länderfinanzausgleich und Umsatzsteuervorwegausgleich werden finanzielle Mittel zwischen den Ländern umverteilt, um die unterschiedliche Finanzkraft der Länder auszugleichen. Der Länderfinanzausgleich wie auch der Umsatzsteuervorwegausgleich in ihrer derzeitigen Ausgestaltung laufen im Jahr 2019 aus. Im Jahr 2017 wurde die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020 rechtssicher umgesetzt. Mit Inkrafttreten der Neuregelung werden sowohl der bisherige Länderfinanzausgleich wie auch der Umsatzsteuervorwegausgleich in seiner aktuellen Ausgestaltung entfallen. Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern werden dann ausschließlich durch Zu- oder Abschläge im Wege der Umsatzsteuerverteilung ausgeglichen.